IGeL-LEISTUNGEN
Wie inzwischen allgemein bekannt, werden leider nicht mehr alle möglichen Therapieangebote von den Krankenkassen bezahlt. Dies ist umso weniger nachvollziehbar, weil es sich in den meisten Fällen um sehr erprobte Verfahren handelt, die ihren Beweis zur erfolgreichen Behandlung von Beschwerden vielfach erbracht haben. Die Bestätigung vieler Patienten ist hierfür Zeugnis genug.
Um meinen Patienten aber diese erfolgreichen Therapiemaßnahmen zu ermöglichen, biete ich nachfolgende Behandlungsverfahren als IGeL-Leistungen an, die also privat bezahlt werden müssen und von Ihrer Krankenkasse nicht getragen werden. Trotzdem empfiehlt es sich bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen, ob diese die Kosten nicht zumindest anteilmäßig übernimmt.
Bei allen IGeL – Leistungen handelt es sich um Behandlungen, bei denen Termine kurzfristig möglich sind. Fragen Sie hierzu bitte in unserer Praxis nach.
Hierfür benötigen Sie im Allgemeinen nur 1 Termin, den wir außerhalb der üblichen Sprechzeiten legen. Dieser Termin beinhaltet eine ausführliche Beratung, Erhebung des gesamten orthopädischen Untersuchungsstatus und Erstellung eines ausführlichen Befundberichts. Die Kosten belaufen sich hierfür auf 120,00 € zuzüglich der Kosten einer eventuell erforderlichen oder gewünschten Röntgenuntersuchung, über deren Durchführung natürlich vorher gesprochen wird.
Eine Akupunkturbehandlung kann bei uns im Regelfall nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, da hierfür die Zusatzbezeichnung zur psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlung Voraussetzung ist. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse oder in unserer Praxis.
Sollten Sie eine Akupunkturbehandlung durch mich durchführen lassen wollen, so belaufen sich die Kosten auf 40,00 € pro Sitzung. Die Anzahl der möglicherweise erforderlichen Sitzungen ist dabei je nach Erkrankung unterschiedlich. Hierüber werden Sie selbstverständlich vor Beginn einer Behandlung ausführlich informiert. Zudem empfehlen wir, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob die Kosten nicht zumindest anteilig doch übernommen werden, was im Einzelfall durchaus gewährt wird.
Für die pulsierende Magnetfeldtherapie werden 3 Behandlungsstufen angeboten: 20, 30 und 40 Minuten. Die Kosten belaufen sich dabei pro Sitzung auf 20,00 € (für eine Therapiedauer von 20 Minuten) bzw. 30,00 € oder 40,00 €, je nach empfohlener Behandlungsdauer. Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach dem zu behandelnden Körperteil und liegt meistens zwischen 10 und 15 Sitzungen insgesamt. Selbstverständlich werden Sie auch hier vor Beginn einer Behandlung ausführlich von mir informiert.
Eine Sitzung pro Gelenk bzw. Körperteil biete ich für 50,00 € an. Auch hier kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, wie viel Therapieeinheiten erforderlich sind, da auch dies von der zu behandelnden Erkrankung bzw. dem Verlauf abhängig ist. Im Allgemeinen werden 3 bis 6 Sitzungen erforderlich. Neuerdings übernehmen die Krankenkassen unter bestimmten, eng gehaltenen Voraussetzungen die Kosten einer Stoßwellentherapie für Fersenspornschmerzen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.
**Gegebenenfalls mit Tiefenwärmebestrahlung und Reflexzonenstimulation**
Die Kosten hierfür belaufen sich auf 15,00 € (bei 15 Minuten) bzw. 30,00 € (bei 30 Minuten) pro Sitzung. Die Anzahl der Behandlungsmaßnahmen richtet sich nach dem Beschwerdebild und wird zuvor mit mir ausführlich besprochen.
Mit Hilfe des Velusjet-Medical ist eine Massage in Rückenlage der gesamten hinteren Körperpartie möglich. Hierzu können - je nach Indikation - verschiedene Massagestärken eingestellt werden. Der Vorteil dieser Massagemethode liegt unter anderem auch darin, dass sich der Patient nicht in Bauchlage oder Sitzposition, sondern angenehmer, entspannter Rückenlage befindet. Die Kosten belaufen sich pro Sitzung (= 10 Minuten) auf 15,00 €. Wir empfehlen zwischen 10 und 15 Sitzungen. Fragen Sie bei Interesse in unserer Praxis nach.
Vor allem bei einem erstmaligen homöopathischen Behandlungswunsch handelt es sich hier um eine sehr zeitintensive und aufwendige Maßnahme. So sollte z.B. für die erste homöopathische Exploration (= Anamneseerhebung) ein Zeitaufwand von 1 bis 1 ½ Stunden eingeplant werden, weswegen solche Termine auch nicht während der Sprechzeiten möglich sind und außerhalb dieser angeboten werden. Fragen Sie hierzu in der Praxis nach. Insofern sind auch keine definitiven Vorab - Angaben über die Gesamthöhe der Kosten möglich. Für die homöopathische Erstanamnese belaufen sich die Kosten nach der GOÄ Ziffer 30 (= Gebührenordnung Ärzte) auf 120,66 €; jede weitere Folgeanamnese wird nach der GOÄ Ziffer 31 mit 60,33 € berechnet. Hinzu kämen ggfs. noch die Kosten für die homöopathischen Präparate.